Geschäftsbedingungen

BETRIEBSORDNUNG DER EINRICHTUNG MAZURSKI KOMFORT

Mazurski Komfort
Machary 38
11-710 Piecki, Polen – Masuren
www.mazurski-komfort.pl

§ 1

1. Der Tag dauert von 16.00 bis 11.00 Uhr des nächsten Tages.

2. Wenn der Gast bei der Anmietung des Hauses keine Aufenthaltsdauer angegeben hat, akzeptiert er, dass das Ferienhaus für eine Nacht gemietet wurde.

3. Den Wunsch, den Aufenthalt über den am Anreisetag angegebenen Zeitraum hinaus zu verlängern, sollte der Gast dies dem Eigentümer mitteilen, und zwar spätestens am Tag vor dem Tag, an dem die Mietzeit des Hauses abläuft.

4. Die Unterkunftseinrichtung berücksichtigt den Wunsch nach einer Verlängerung des Aufenthalts im möglichsten Maße.

§ 2

1. Ein Gast der Einrichtung darf das Zimmer nicht ohne Zustimmung des Eigentümers an andere Personen weitergeben.

2. Personen, die nicht in der Einrichtung „Mazurski Komfort“ angemeldet sind, dürfen sich mit Zustimmung des Eigentümers von 8:00 bis 20:00 Uhr in den Cottages aufhalten. Die Regel gilt nicht in Notsituationen, z. B. bei Epidemien.

3. Die Unterkunftseinrichtung „Mazurski Komfort“ kann die Aufnahme eines Gastes verweigern, der bei einem früheren Aufenthalt die Hausordnung grob verletzt hat.

§ 3

1. In der Anlage gilt von 22:00 bis 10:00 Uhr Nachtruhe.

2. Das Verhalten der Gäste darf den Aufenthalt anderer Gäste und/oder Mitarbeiter nicht beeinträchtigen.

3. In den Ferienhäusern ist das Rauchen verboten. Auf dem Gelände gibt es hierfür spezielle Plätze.

§ 4

1. Die Unterkunftseinrichtung haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die von Personen, die ihre Dienste in Anspruch nehmen, eingebracht werden, im in den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgelegten Umfang, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

2. Der Gast verpflichtet sich, die Eingangstür und die Fenster des Ferienhauses zu schließen, um seine Sachen zu sichern.

3. Der Gast sollte den Schaden dem Eigentümer unverzüglich nach Feststellung melden.

4. Auf dem Gelände befindet sich ein unbewachter Parkplatz für Gäste. Die Unterkunft ist nicht für Schäden an Autos oder deren Verlust verantwortlich.

§ 5

1. In den Ferienhäusern ist die Nutzung von Heiz- und Klimaanlagen, die nicht zur Ausstattung der Ferienhäuser gehören, verboten.

2. Beim Verlassen des Hauses muss der Gast es in einem Zustand hinterlassen, der sich nicht von dem Zustand unterscheidet, in dem er seinen Aufenthalt begonnen hat (abgesehen von normaler Abnutzung der Geräte und Elemente).

3. Vor der Abreise muss der Gast die Schlüssel zum Haus an einem mit dem Eigentümer der Einrichtung vereinbarten Ort hinterlassen.

4. Vom Gast der Einrichtung zurückgelassene Gegenstände werden auf Kosten des Gastes der Einrichtung an die angegebene Adresse zurückgeschickt. Es ist auch möglich, zurückgelassene Gegenstände persönlich abzuholen. Die Einrichtung bewahrt gefundene Gegenstände 3 Monate lang ab dem Zeitpunkt des Auffindens auf.

5. Es ist verboten, Tiere auf das Gelände außerhalb der Einrichtung mitzubringen. Ausnahmen: Blindenhunde, Tiere, für die die Zustimmung des Eigentümers der Einrichtung erforderlich ist.

6. Mit der Buchung in der Einrichtung akzeptieren Sie die oben genannten Satzungen.